Versicherung für Work&Travel Australien – was muss man beachten?

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Welche Versicherung für Work and Travel in Australien?
Wer in Australien einen Work&Travel Aufenthalt plant muss verschiedene Dinge vor seiner Abreise planen. Neben Working Holiday Visum, australischem Bankkonto, TFN Steuernummer und Flug sollte unbedingt auch eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

Ist eine Versicherung vorgeschrieben für Work&Travel in Australien?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versicherung NICHT. Für Work&Travel Aufenthalte in Neuseeland ist dies z.B. anders, denn da wird bei Einreise streng kontrolliert, in Australien gibt es jedoch kein Gesetz welches dies ausdrücklich verlangt. Australien-Blogger empfiehlt es aber trotzdem, denn ein Work&Travel Aufenthalt in Australien dauert meistens deutlich länger als ein regulärer Urlaub und das Risiko einen Arzt oder sogar ein Krankenhaus zu benötigen steigt mit der höheren Reisedauer stark an. Außerdem können Arztrechnungen in Australien schnell teuer werden, deutlich höher als zu Hause in Deutschland oder Österreich.

Bin ich durch meine Kreditkarte schon versichert?

Dieses Argument hören wir immer wieder, denn schließlich gibt es mittlerweile unzählige Kreditkarten, die einen sogenannten Auslandskrankenschutz beinhalten. Dies ist auch an sich eine sehr gute Sache, jedoch sollte man einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Die darin angegebene Versicherungsdauer ist nämlich meistens nur 1 Monat, in seltenen Fällen maximal 3 Monate. Wer aber ein Work&Travel in Australien plant und z.B. rund 6 Monate bleiben möchte, kann mit der Versicherung der Kreditkarte wenig anfangen.

Auch ist es nicht möglich den ersten Monat der Kreditkarte zu nutzen, und dann anschließend erst ab dem 2. Monat eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Denn hierbei spielen die meisten (seriösen) Versicherungs-Anbieter nicht mit. Aus gutem Grund: kommt man z.B. am 29. Tag ins Krankenhaus, fällt der Fall in beide Versicherungen und es wird extrem schwierig mit beiden Versicherungen über die Kostenübernahme zu streiten.

Kreditkartenversicherungen eignen sich also hervorragend für Urlaube, z.B. 3 Wochen Campervan fahren in Australien, nicht aber für Langzeitaufenthalte wie z.B. Work&Travel, AuPair oder Auslandssemester

Deckt meine deutsche/österreichische Krankenkasse Work&Travel Auslandsaufenthalte ab?

Hier besteht genau das gleiche Problem, wie soeben bei der Kreditkarte beschrieben. Die (meistens gebührenpflichtigen) Auslandsoptionen der deutschen bzw. österreichischen (gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungen gelten oft nur für Reisen bis zu 4 Wochen. Das Angebot nennt sich zwar „Schutz fürs ganze Jahr“, jedoch nur auf Etappen. Also z.B. 10 Einzelreisen zu je 3 Wochen wären versichert, eine einzige Reise über 4 Monate jedoch nicht. Man darf also zusammenhängend maximal ein paar Wochen verreisen, damit der Schutz gilt. Frage zur Sicherheit mal bei deiner heimischen Krankenkasse nach, ob und wie der Auslandsschutz bei dir aussieht.

Auslandskrankenversicherung: normale Krankenkasse oder Spezialanbieter?

Solltest Du also min. 1 Monat Work&Travellen wollen und deine normale Krankenversicherung aus Deutschland bzw. Österreich deckt deine Reise nicht ab (ist in 90% der Fall), solltest Du darüber nachdenken eine spezielle Versicherung für deinen Work&Travel Aufenthalt in Australien abzuschließen.

Hier stellt sich zunächst die Frage welche Versicherungen Du genau benötigst und wie die Rahmenbedingungen sein sollen. Diese Details haben wir nachfolgend detailliert aufgeführt:

Arbeit (Work&Travel) auch wirklich mitversichert?

Zuerst stellt sich die Frage, ob das jeweilige Versicherungsprodukt überhaupt für Work&Travel Aufenthalte geeignet ist. Denn Du wirst während deiner Reise nicht nur Urlaub machen (wie normalerweise im Urlaub der Fall), sondern Du wirst auch gegen Entgelt arbeiten. Somit handelt es sich im Sinne der Versicherer um keine „Reise“, sondern einen „Arbeitsurlaub“. Es ist daher ganz wichtig, dass deine ausgewählte Versicherung auch explizit „Work&Travel Schutz“ beinhaltet, dies ist meist nur bei wenigen Spezialanbietern der Fall, wie z.B. bei der „Work&Travel Spezial Versicherung“, die Du über BackpackerPack.de buchen kannst. Diese ist speziell für Work&Travel Aufenthalte konzipiert und beinhaltet daher alle relevanten Aspekte.

Was muss man bei einer Gepäckversicherung beachten?

Bei vielen Anbietern von Auslandskrankenversicherungen kann man zusätzlich sein Gepäck versichern. Dies ist meistens schon für unter 200 Euro pro Jahr möglich. Bei einer Reise von 12 Monaten kann sich dies durchaus lohnen.

Kritisch sollte man bedenken: Falls wirklich etwas geklaut wird oder abhandenkommt, muss man hierfür einen Nachweis/Beleg haben, und bekommt den Zeitwert des gestohlenen Stückes erstattet. Eine Kamera, die 2 Jahre alt ist und neu für 499,- Euro gekauft wurde, bekommt man daher nicht für 499,- Euro erstattet, sondern nur den Betrag, den die Kamera zum Zeitpunkt des Verlustes noch wert war (wird geschätzt).

Tipp: wer die Gepäckversicherung nur aufgrund des langen Fluges abschließt und Angst hat, dass sein Gepäckstück auf dem Flug verloren gehen könnte, den können wir beruhigen. Denn die Airlines sind verpflichtet die Gepäckstücke der Passagiere für den Flug zu versichern. Geht dein Gepäck also während des Fluges verloren oder wird etwas daraus beschädigt, haftet die Airline bzw. deren Versicherung.

Was sollte man zu einer Unfallversicherung wissen?

Eine Unfallversicherung zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung ist hingegen jedoch sehr sinnvoll. So erhält man bei Unfällen aller Art (z.B. Auto-Unfall, Sport-Unfall, usw.) extra Leistungen.

Arbeitsunfälle sind übrigens meistens durch den australischen Arbeitgeber abgedeckt. Verletzt Du dich also während einer bezahlten und offiziell angemeldeter Arbeit kannst Du dir sicher sein, dass der Arbeitgeber über eine entsprechende Unfallversicherung verfügt, die deinen Unfall während der Arbeitszeit dann abdeckt. Für alle Unfälle außerhalb der Arbeitsstätte ist der Abschluss der Unfallversicherung jedoch möglich und meistens relativ günstig zu haben.

Ist eine extra Auslands-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Ein letztes Zusatzprodukt, welches oft angeboten wird, ist die Auslandshaftpflichtversicherung. Solltest Du also z.B. in einem australischen Geschäft etwas kaputt machen oder unabsichtlich etwas zerstören kann die Auslandshaftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen. Aber auch Personenschäden sind mitversichert (wenn du z.B. unabsichtlich jemand anderen im Straßenverkehr verletzt), oder z.B. Schlüsselverlust-Risiko/Schäden an Mietgegenständen, usw. Auch die Haftpflichtversicherung kann gegen geringe Gebühr dazu gebucht werden.

Selbstbehalt der Versicherung genau prüfen!

Ein wichtiger Punkt, den Du vor Abschluss deiner Versicherung prüfen solltest, ist der jeweilige Selbstbehalt. Es gibt z.B. sehr günstige „Work&Travel Versicherungen“, die auf den ersten Blick mit einem niedrigen Jahresbeitrag prahlen und daher günstig aussehen. Meistens ist dann jedoch z.B. 100 Euro Selbstbehalt pro Fall vereinbart, das bedeutet folgendes: Du gehst in Australien zum Arzt z.B. wegen einem Hautausschlag und lässt dich behandeln. Die Behandlung kostet 110 Euro. Du erhältst dann von deiner Versicherung gerade mal 10 Euro (110 Euro minus 100 Euro Selbstbehalt) und bleibst auf dem Rest der Kosten sitzen. Im Idealfall hat man 0 Euro Selbstbehalt.

Verlängerung der Work&Travel Versicherung möglich?

Nicht jeder Work&Traveller weiß bereits vor seiner Reise wie lange er später wirklich in Australien bleiben möchte. So plant man vielleicht mit nur 6 Monaten, möchte dann aber doch 10 Monate bleiben, weil es einem so gut gefällt. Dumm wäre es, wenn die Verlängerung dann an der Versicherung oder dem Flug scheitert. Mit Open Return Flügen kann man dieses Problem schon mal ganz einfach lösen, da man damit seine Reisedauer flexibel verlängern oder verkürzen kann.

Was die Versicherung angeht ist es meistens nicht ganz so einfach. Achte also beim Abschluss deiner Versicherung darauf, ob sie sich problemlos verlängern oder verkürzen lässt und wer das jeweils macht.

Sind Impfungen, Standard-Behandlungen wie z.B. Zahnreinigung inklusive?

Hier gilt in den allermeisten Fällen NEIN. Denn Impfungen und z.B. professionelle Zahnreinigung sind planbare Maßnahmen und können auch zu Hause erfolgen. Die Versicherung für Work&Travel ist für Notfälle gedacht oder zumindest eben nicht planbares (z.B. Arztbesuch wegen Schnupfen, Quallenbiss, etc.)

Sind Stopover-Länder inklusive?

Ein interessantes Kriterium, solltest Du auf deinem Flug nach Australien (oder Rückflug) einen Stopover in einem anderen Ort/Land einlegen wollen (z.B. Singapur, Bangkok, Taipeh, Bali, Seoul, Dubai, etc.). Nicht jede Work&Travel Versicherung für Australien schließt auch andere Länder mit ein. Achte also auch auf die Aufzählung der inklusiven Länder, bevor Du die Versicherung buchst.

Zusatzinfos für AuPair und Auslandssemester

Zum Abschluss noch ein paar Hinweise für „Nicht Work&Traveller“. Denn auch AuPair Leistende oder Studenten die ein Auslandssemester planen haben ähnliche Probleme eine geeignete Versicherung zu finden. Achte in jedem Fall darauf, dass für AuPair Aufenthalte die Kennzeichnung „Work&Travel“ in der Versicherung ausdrücklich dabei steht (zur Erklärung: AuPair gehört zu Work&Travel, da es ebenfalls eine Art Arbeitsurlaub ist).

Für Studenten, die in Australien ein Auslandssemester einlegen möchten, gibt es spezielle Studententarife. Schaue also immer, ob es sich um einen regulären Tarif handelt, oder um einen speziellen Studententarif, um eventuell mögliche Studentenrabatte mitzunehmen und nichts zu verschenken.

Auch hier gilt, dass die Versicherung jeweils für Deutsche und Österreicher verfügbar ist (du musst deinen regulären Wohnsitz also in Deutschland oder Österreich haben, um die Versicherung nutzen zu können).

Na dann, viel Spaß bei der Auswahl der richtigen Versicherung und allzeit sichere Reise in Australien 🙂

Werbe-Hinweis: Die in diesem Artikel erwähnte/verlinkte Seite „BackpackerPack.de“ ist Teil der BackpackerPack GmbH, zu der auch dieser Blog (Australien-Blogger.de) gehört. Erwähnungen erfolgen in eigenem wirtschaftlichem Interesse, und ist werbliche Kommunikation.

    

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