Doppelte Staatsbürgerschaft Australien – Deutschland: was es zu beachten gibt

Enthält Produktplatzierung
Wer es geschafft hat in Australien eine Permanent Residency zu ergattern, wird sich frueher oder spaeter die Frage stellen, ob es sich lohnt die australische Staatsbuergerschaft anzunehmen. Als ob die buerokratischen Huerden fuer den Antrag der Australian Citizenship noch nicht genug waeren, so stellt sich das Recht deutscher Staatsbuerger zu bleiben als Herausforderung dar, die man zuerst ueberwinden muss.

Wie kann ich Bürger Australiens werden?

Wer sich mit dem australischen Einwanderungssystem noch nicht so gut auskennt, sollte zunaechst wissen, dass es 2 grundlegende Moeglichkeiten gibt, sich permanent in Australien als Einwanderer aufzuhalten. Jeder Migrant erhaelt nach erfolgreicher Beantragung im ersten Schritt ein Visum zur Permanent Residency in Australien. Mit diesem Visum kann man sich in der Regel zeitlich unbegrenzt in Australien aufhalten. Wer allerdings viel in der Welt rumreist, muss darauf achten, dass das Visum gueltig ist, wenn man das Land verlaesst um Probleme bei der Einreise zu verhindern. Nach mehreren Jahren Aufenthalt in Australien kann man dann den Antrag auf Citizenship stellen. Dies ist kein Muss, denn man kann sich auch als Permanent Resident sein Leben lang in Australien aufhalten.

Als Citizen/Buerger Australiens bekommt man dann einen australischen Reisepass und muss sich nie wieder um irgendwelche Visumangelegenheiten kuemmern. Man erhaelt auch verschiedene Rechte, die man als Permanent Resident nicht hat, wie z.B. das Recht (oder besser gesagt die Pflicht) waehlen zu gehen, bestimmte sozialle Zuschuesse zu erhalten etc.

Um australischer Buerger zu werden, muss man bestimmte Aufenthaltskriterien und Gesundheitskriterien erfuellen. Am einfachsten geht es, wenn man den Citizenship Wizard nutzt, um herauszufinden, ob man den Antrag stellen sollte. Hier gibt es auch eine gute Auflistung der Kriterien, die man erfuellen muss.

Tipp für alle, die überlegen, nach Australien auszuwandern: Der erste Schritt ist, eine realistische Einschätzung seiner Chancen und Möglichkeiten einzuholen. Dabei hilft dir unser Auswanderungsberater gerne weiter!

Wenn man dann geklaert hat, dass der Erhalt der Citizenship in Australien moeglich ist, stellt sich die Frage der sogenannten Dual Citizenship oder doppelten Staatsbuergerschaft.

Doppelte Staatsbürgerschaft Australien – Deutschland

Das Konzept der doppelten Staatsbuergerschaft ist recht komplex. Vereinfacht: Deutschland mag es prinzipiell nicht, wenn du mehr als nur Deutscher sein moechtest. Mit dem Erwerb des australischen Reisepasses bzw. der australischen Staatsbuergerschaft verlierst du erstmal automatisch deine deutsche Staatsbuergerschaft. Das heisst, ab dem Zeitpunkt bist du kein Deutscher mehr und brauchst ein Visum, wenn du fuer einen Besuch nach Deutschland zurueckkehren moechtest!

Um dies zu verhindern, sollte man sich vor dem Antrag auf die australische Staatsbuergerschaft mit dem Thema intensiv beschaeftigen. Es besteht durchaus die Moeglichkeit in beiden Laendern Staatsbuerger zu sein. Allerdings muss man vorher beim deutschen Konsulat einen sogenannten „Antrag zur Beibehaltung der Staatsbuergerschaft“ (BBG) stellen. In diesem Antrag muss man recht ausfuehrlich die Gruende fuer folgende Absichten belegen:

  1. Wieso moechtest du australischer Staatsbuerger werden?
  2. Wieso moechtest du die deutsche Staatsbuergerschaft behalten?

Bei beiden Punkten reichen emotionale Gruende nicht aus („Ich fuehle mich weiterhin mit Deutschland verbunden“), sondern man muss dem Konsulat nachweisen, dass man direkte Nachteile hat, wenn man die australische Staatsbuergerschaft nicht beantragen wuerde. Hier ein paar Beispiele:

Ich will die australische Staatsbuergerschaft beantragen, weil…

…ich beabsichtige den Job XYZ zu beantragen. Allerdings gibt dieser Job als Voraussetzung vor, dass ich Citizen in Australien sein muss (Kopie der Jobanzeige als Nachweis)

…ich aus beruflichen Gruenden regelmaessig laengere Zeit ins Ausland muss und evtl. Probleme bei der Einreise bekomme, wenn mein Return-Visum zur Permanent Residency ablaeuft. (Nachweis, dass man beruflich Reisen muss)

Ich will die deutsche Staatsbuergerschaft behalten, weil….

…ich in Deutschland mehrere Wohnungen besitze und dadurch weiterhin Konten, Kontakte und Verpflichtungen in Deutschland habe (Nachweise)

…meine Eltern weiterhin in Deutschland leben und vorraussichtlich ein Anrecht auf das Erbe XYZ besteht (Nachweise).

Zusammen mit dem offiziellen Antrag und den beglaubigten Kopien muss man dieses Schreiben dann an sein Konsulat schicken. Laut des deutschen Konsulats hier in Melbourne dauert die Bearbeitung dieses Antrags alleine schon ca. 6 Monate.

Wichtige Informationen findet ihr auf der Seite des Konsulats in Melbourne oder dem Konsulat in eurer Naehe. Ladet euch auch die dortigen PDF-Dateien herunter!

Da ich selbst gerade dabei bin den BBG zu stellen, habe ich mich im Netz etwas nach Hilfe umgeschaut und ein extrem hilfreiches Forum gefunden. In dieser Yahoo Gruppe findet ihr nicht nur sehr aktive Mitglieder, die Fragen gerne und schnell beantworten, sondern man kann sich auch einige erfolgreiche und abgelehnte Antragsschreiben herunterladen, die beim Schreiben des eigenen Antrags sehr hilfreich sein koennen.

Abschliessend moechte ich nochmal betonen, dass ihr auf keinen Fall den Antrag zur australischen Staatsbuergerschaft stellen solltet, wenn ihr zuvor keine Bestaetigung vom deutschen Konsulat habt, dass ihr weiterhin die deutsche Staatsbuergeschaft behalten duerft. Nachtraeglich ist das naemlich nicht mehr moeglich!

Wuenscht mir Glueck, dass mein Antrag genehmigt wird. Ich will naemlich unter keinen Umstaenden meinen deutschen – oder sollte ich sagen europaeischen – Reisepass verlieren! 😉

Werbe-Hinweis: Dieser Artikel enthält Produktplatzierung also werbliche Kommunikation.

    

Themenverwandte Artikel

Werbebanner

Kommentare (+)

ebi schrieb am 12.11.2010:

Hi Kai,
danke fuer diesen gut geschriebenen Artikel und die vereinfachte Erklaerung. Dieses Thema koennte auch fuer mich in nicht alzu ferner Zukunft interessant werden. Thanks mate! 😉

Yvonne schrieb am 15.11.2010:

Hallo Kai,
ich möchte zu diesem Artikel noch etwas beitragen, nämlich, dass Du als Permanent Resident Bürger sowie als Australischer Staatsbürger die selben finanziellen Unterstützungen hast. Ich will damit sagen, dass Du als PR keine Nachteile hast, es ist nur, dass Du nicht wählen darfst/brauchst. Dann sollte sich jeder überlegen, warum er/sie nach Australien gegangen ist. Wenn man nie mehr nach Deutschland zurück will, kann man auch Australischer Staatsbürger werden. Man beachte, dass man eine Art Wissens-Prüfung ablegen muss um die Papiere beantragen zu können. Um nach Deutschland zu reisen braucht man kein Visum, wenn man nicht länger als 3 Monate bleibt, das gilt auch für viele andere Länder. 5 Jahre nach dem Erhalt des Status Permanent Resident braucht man, wenn man nach einer Reise Australien ohne Probleme wieder betreten möchte als Deutscher ein Rückkehr Visum (genauen Namen habe ich vergessen). Und noch was.. diese doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen ist ziemlich teuer und sollte sie abgelehnt werden gibt es kein Geld zurück! Übrigens, nach 2 Jahren Permanent Resident kann man den Antrag auf Australische Staatsbürgerschaft stellen. Abschließend noch eine Anmerkung.. wenn der Austalische Pass nach 10 Jahren (Kinder 5 Jahre) abgelaufen ist geht man hier zur Post, holt sich ein Formular, lässt sich fotografiren und schickt das ganze per Post nach Canberra. Den Pass bekommt man dann per Post zugesendet. Den Deutschen Pass muss man persönlich in der Deutschen Botschaft beantragen, wegen der Fingerabdrücke und nach der Fertigstellung muss man wieder hin, um sich das Teil abzuholen. Unbequem für alle die, die nicht in der Nähe einer Botschaft wohnen.
Gruß aus Bathurst/NSW

K. Brach schrieb am 17.11.2010:

Hallo Yvonne,

danke fuer deine Hinweise. Also so ganz stimmt das aber leider nicht:

HECS, also die finanzielle Unterstuetzung durch den Commonwealth ist leider nur fuer Citizen oder Leuten mit einem humanitaeren PR erhaeltlich. Einfach Permanent Residents bekommen die Unterstuetzung leider nicht. Wie es bei verschiedenen sozialen Leistungen ist, weiss ich nicht im Detail, da ich das bisher nie gebraucht habe und auch hoffentlich in der Zukunft nicht brauche. 😉

Ich persoenlich brauche unbedingt weiterhin einen deutschen Pass, da ich immer wieder laengere Aufenthalte in D habe und auch auf keinen Fall das Recht verlieren moechte mich unbegrenzt in Europe zu bewegen – das ist mir die australische Staatsbuergerschaft nicht wert.

Die oben genannte Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen kostet zwischen 190 und 260 Euro. Der Citizenshiptest in Australien kostet auch nochmal ein paar Hundert Dollar. Also so teuer ist das Ganze nicht, vor allem nicht im Verlgeich zum Antrag eines PR Visums mit den ganzen Gebuehren fuer Anwalt, Zeugnisse, Sprachtests etc.

Insgesamt muss man sagen, dass es von Fall zu Fall auch etwas verschieden ist, da manche Personen andere Voraussetzungen und Bedinungen haben. Kinder und Ehepartner aus verschiedenen Laendern machen das Ganze wieder komplexer.

Mein Artikel oben ist lediglich eine Einfuehrung und das, was ich bisher selbst herausgefunden habe. 🙂

Yvonne schrieb am 17.11.2010:

Hallo Kai,
Danke für die Info. Offensichtlich hat jeder andere Erfahrungen, da es verschiedene Möglichkeiten gibt ein PR Visum zu bekommen. Ich habe einen Australier geheiratet, lebe seid 2004 hier und bekam erst nach 2 Jahren, also 2006 mein PR. Ich brauchte keinen Anwalt, keine Zeugnisse und einen Sprachtest brauchte ich auch nicht machen, denn ich konnte hier im 1. Jahr kostenfrei bei der TAFE Englisch lernen. In 2 Jahren läuft mein Deutscher Pass aus und bis dahin muss ich mir ernsthaft überlegen, was ich mache, da ich nicht die Absicht habe nach Deutschland zurück zu gehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Wer, wie Du, viel in Europa reist, für den gibt es eigentlich keine Frage. Da bist Du als Deutscher einfach besser dran. Aber für mich persönlich gesehen finde ich Australien viel zu schön um woanders hin zureisen, zumal das Land so groß ist, dass es für 2 Leben reicht es zu erkunden. 🙂

Daniel schrieb am 05.12.2010:

Vielen dank fuer den Artikel. War sehr sehr hilfreich, Informativ und leicht erklaerlich geschrieben! Cheers mate 😉

Dirk schrieb am 13.12.2010:

Hallo Kai und allen anderen,
ich habe den gesamten Prozess – inkl. Visa (von Sponsored Temporarly ueber PR, Beibehaltungsgenehmigung und Citizenship schon hinter mir. Auch die Beibehaltungsgenehmigung kann nicht nur eine Huerde der Beantragung werden (man muss sehr viel Nachweise bringen – u.a. auch, dass man wieder nach Deutschland zurueckziehen will und dorthin auch zurueckziehen muss) – die Beibehaltungsgenehmigung selber ist nur 2 Jahre gueltig. Es handelt sich um eine Urkunde und die Gruende fuer die doppelte Staatsangehoerigkeit duerfen sich nicht aendern – sollte man, innerhalb von 2 Jahren, das Citizenship (die Urkunde) nicht in den Haenden halten und der Botschaft auch vorgelegt haben, so kann man neu Beantragen – die urspruenglichen Gruende und Verhaeltnisse muessen dann noch einmal nachgewiesen werden.Das sollte man beachten – was heisst, den Antrag erst stellen, wenn man bereits alle Voraussetzungen fuer das Citizenship erfuellt (mind. 1 Jahr PR, die letzten 12 Monate vor Antragsstellung nicht mehr als 90 Tage ausserhalb Australiens und mind. 4 Jahre in Australien wohnhaft usw.). Und erst die Beibehaltungsurkunde in den Haenden halten, vor der Beantragung des Citizenships. Sobald man die Urkunde hat, sollt man zuegig den Antrag stellen und den Testtermin und Interview vereinbaren. Die zwei Jahre gelten ab Uebergabe der Beibehaltungsurkunde durch die Botschaft/Konsulat bis zum Erhalt der Citizenshipurkunde bei der Zeromonie. Das kann schnell ueber ein Jahr dauern. Kritisch ist es z.B. bei Spouse Visa und Citizenship. Wichtig – der Prozess ist erst abgeschlossen, wenn man, nach Erhalt des Citizenships, die Citizenship Urkunde, Personalausweis und Beibehaltungsurkunde noch einmal vorlegt, damit die Botschaft dies dann den deutschen Behoerden mitteilen kann (damit sind die zwei Jahre gewahrt und die Bundesregierung ist informiert, dass man eine zweite Staatsangehoerigkeit erhalten hat). Bei Fragen helfe ich auch gern – uebrigens Kai, finde ich toll, dass Du so viele Tips gibst.

Ingrid schrieb am 31.12.2010:

Hi, sehr einfach und doch umfassend beschrieben ! – So sollten mehrere „Gesetzestexte“ und Erlaeuterungen geschrieben sein/werden. Weiter so !

Cheers, Ingrid

Petra schrieb am 17.01.2012:

Hi, bin auch gerade dabei, die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Wer hat noch Erfahrung damit und wie lange hat es gedauert?
Die Beibehaltungsgenehmigung kostet 255 Euro und australisches Citizenship kostet zur Zeit $260, ist also guenstig im Vergleich zu Permanent Residency!

Nadya schrieb am 26.01.2012:

Hallo und Danke fuer all die tollen Tips.
Ich war heute bei der citizenship ceremony von einer Freundin von mir, in Adelaide, und war so geruehrt das ich mir dachte, ich schau nun doch mal ob es nicht einen Weg gibt 2 Staatsbuergerschaften zu haben.

Ich bin seit 4 Jahren in Australien, seit 1,5 Jahren PR und moechte einfach den ganzen Weg gehen und citizen werden, aber natuerlich auch meinen Europaeischen Pass behalten.
Ich hab mir das Beibehaltungsgenehmigung Formular schon runter geladen und denke auch dass ich genug gruende habe den Deutschen Pass beizubehalten.

Aber mir fehlen schlagkraeftige Gruende warum ich die Australische Staatsbuergerschaft unbedingt moechte… Ich werde dieses Jahr anfange zu Studieren und werde alle Finanziellen Unterstuetzungen vom Government brauchen wie geht.

Weiss jemand fuer welche finanziellen Unterstuetzungen PR nicht reicht???
Oder was man sonst noch fuer Nachteile haben kann wenn man kein Citizen ist???
Ich konnte bis her nix finden, ausser das ich nicht Waehlen darf…

Danke,
Nadya

Petra schrieb am 29.01.2012:

Hi Nadya,

Wenn Du in Australien studieren willst, aber „nur“ PR bist, dann wirst Du wie ein international Student behandelt, das heisst, Du bezahlst mehr Gebuehren und musst diese auch vorab zahlen. Du hast auch kein Anrecht auf HECS/HELP, den Kredit, den man als Citizen vom Staat bekommt und erst zurueckzahlen muss, wenn man ein gewisses Gehalt bezieht.

Das sind schon ganz gewaltige Nachteile, finde ich. Kommt natuerlich drauf an, was du studieren willst und welchen Job Du dann machen willst. Wenn Du z.B. beim Staat arbeiten willst, kannst Du das teilweise auch vergessen als PR.

Ich hoffe, dass Dir das schonmal geholfen hat.

Petra schrieb am 29.01.2012:

Ach so, die Beglaubigungen muessen bei einem Notar gemacht werden, denn JP’s werden nicht anerkannt.

Nadya Hamdami schrieb am 29.01.2012:

Hi Petra und vielen Dank fuer die Info.
Welche Unterlagen muessen beglaubigt werden??? nur der PR Nachweiss oder alle Dokumente die man als Nachweiss findet warum man Citizenship braucht???

Nadya schrieb am 29.01.2012:

Noch ne Frage: wie belegt man denn dokumentarisch die ganzen Informationen die man online findet, z.B. das man HECS nur mit Citizenship bekommt etc.
druckt man das einfach aus und schickt es mit dem Formular weg???

Gott ist das alles kompliziert!!!

Petra schrieb am 30.01.2012:

Das kann ich Dir auch nicht alles genau sagen, weil ich ja selbst dabei bin, zu beantragen. Aber ich gehe mal davon aus, je mehr Info Du direkt mitgeben kannst, umso schneller koennte die Bearbeitung erfolgen, weil sie ja nichts mehr oder wenig nachfordern muessen. Ich denke mal, dass diese allgemeinen Infos dort eh bekannt sind, aber schaden kann es ja nicht. Viel Glueck! Wo wohnst Du denn in Australien? In Adelaide? Ich bin an der Sunshine Coast in QLD.

Nadya schrieb am 30.01.2012:

Ich war grad beim deutschen Honorarkonsul hier in Adelaide und die Frau dort meinte es waere alles gar nicht so schwierig. Die unterlagen die Beglaubigt werden muessen kann das Konsulat machen. Ich schreib jetzt mal den Bericht warum ich die Deutsche Behalten moechte… oh, und ich glaub dass es von Staat zu Staat unterschiedlich ist ob man mit PR als domestic student anerkannt wird.
Ich werd es heute Abend erfahren ob ich an der Uni angenommen wurde oder nicht.

Ja, ich bin seit 4 Jahren in Adelaide und hab meine PR seit 1,5 Jahren. Was machst du an der Sunshine Coast???

Petra schrieb am 02.02.2012:

oh sehr schoen! ja, hab das auch oefter gehoert, dass das alles gar nicht so schwer ist.
ja, das kann gut sein, dass das vielleicht sogar von uni zu uni verschieden ist. was willst du studieren?

ich bin seit knapp 5 1/2 jahren in australien und hab pr auch seit 1 1/2 jahren. wuerde auch gern studieren, aber brauch citizenship wegen hecs.

Stefan schrieb am 04.02.2012:

Nur mal so …

Ich habe im Jahre 2000 als einer der ersten 10 Antragsteller weltweit die Beibehaltungsgenehmigung beantragt und auch nach langem Kampf bekommen. Als „Pionier“ in Sachen Doppelstaatsbuergerschaft AUS/Deutschland (da war ich einer von zwei damals) duerft ihr mir auf diesem Wege nachtraeglich danken, dass es heutzutage zwar immer noch mit Buerokratie verbunden ist, jedoch verglichen mit D-Mark-Zeiten (500,- DM für die Genehmigung Deutscher bleiben zu duerfen …) ist es heute doch eher ein „walk in the park“ – ein „Kindergeburtstag“ !

Damals mussten „uebergeordnete Gruende“ nachgewiesen werden, um Deutscher bleiben zu duerfen – das heisst, dass „Deutschland ein BESONDES Interesse“ erkennen musste, jemanden weiterhin als Deutschen behalten zu wollen.

Heute stehen die Gruende Australier werden UND Deutscher bleiben zu wollen GLEICHBERECHTIGT gegenueber. Woertlich wurde der Text in „persoenliche und oeffentliche Beweggruende werden gegeneinander abgewogen …“ geaendert.

Man ist dann wohl doch in der Praxis darauf gekommen, dass nicht jeder eine Goldmedaille für Deutschland bei Olympia gewinnen kann, oder Albert Einstein heisst …

Eine Einschaetzung des Generalkonsulats Melbourne wurde damals vom Bundesverwaltungsamt eingeholt. Ein Herr Stocker vom Generalkonsulat Melbourne hatte sich damals durch hoffnungslose Ignoranz hervorgetan. Saetze, wie „ich kenne so viele Deutsche hier, die haben kein Problem an guenstige Geschaeftsredite zu kommen …“ sonderte er damals ab – konkrete Hinweise, wo man als Nur-Deutscher bei australischen Banken an die selben Konditionen kommt, wie ein Aussie, konnte und wollte er nicht geben. Klar sagt der Berater der Commonwealth Bank nicht „wie , Sie sind kein australischer Staatsbuerger, dann gehen Sie bitte in die andere Abteilung …“ – offene Diskrimminierung ist natuerlich verboten. Ein Hinweis, dass ein Herr Stocker vom deutschen Generalkonsulat Melbourne sagt, dass „Diskrimminierung“ Nur-Deutscher bei der Vergabe von Geschaeftskrediten „untersagt“ ist, haette die Entscheider bei Banken wenig beeindruckt …

Herr Stocker hatte es sich damals sehr einfach gemacht, um solche „ungehoerigen Anträge“, wie Deutscher bleiben UND noch dazu Australier werden zu wollen so schnell wie moeglich vom Tisch zu schieben … Eine Unterstuetzung gab es dort nicht – eher Sabotage. Wer glaubte, dass ein PR-Visum fuer AUS schwer ist zu bekommen, hat damals herausgefunden, dass es NOCH schwerer war Deutscher bleiben zu duerfen … (Ein Juergen Klinsmann ist vor ein, zwei Jahren Amerikaner geworden (und Deutscher geblieben) – heute ist er Nationaltrainer der US – da lief das alles mit Sicherheit geschmeidiger …)

Sehr gut und effektiv war allerdings die Bearbeitung und die Betreuung durch das Bundesverwaltungsamt (Koeln, spaeter Berlin) – dort sassen damals eine Frau Palm und ein Herr Stein – die waren SUPER ! Denen waren durch die enge Formulierung in den Durchfuehrungsbestimmungen des neuen Gesetzes zum Teil die Haende gebunden, dennoch haben wir unter Einhaltung aller Vorgaben dann einen Weg gefunden, mir als „Auslands-Deutschen“ denselben zu ebnen. Es gelingt statistisch nur EINEM von hundert Antragstellern nach Verlust der deutschen Staasangehoerigkeit diese zurückzuerhalten – also VORSICHT ! Reihenfolge beachten: ERST Beibehaltungsgenehmigung, DANN australische Citizenship ! Sonst landet man im „Aus“ – ich bin naemlich auch gerne Deutscher. Das langlaufige Vorurteil von Deutschen, die sich nie mit dem Thema beschaeftigt haben ist ja, dass man „sich die Rosinen heraussucht – spaeter zwei Renten bekommt etc…“ – Das stimmt zwar, doch hat man dann nicht das doppelte Geld – Anspueche in Deutschland werden zu den Anspruechen in AUS hinzuaddiert. Da man i.d.R. nicht an zwei Orten zugleich rentenversicherungspflichtig sein kann, ist es nur recht und billig, für die jeweiligen Zeiten auch die jeweiligen Anprueche geltend machen zu koennen, fuer die man gearbeitet hat. Bei Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit, fallen z.B. auch Ersatzzeiten wie Bundeswehr einfach weg – das heisst, dass für die Zeit des Wehrdienstes dann keine Zeiten fuer die Rentenberechnung anliegen – in Anbetracht, dass es in Deutschland nun keine Dienstpflicht mehr gibt, waere man einmal mehr der „Dumme“ …

Ich schaetze, dass Herr Stocker vom GK aus Melbourne einfach zu viel „Stress“ hatte, seine Golffähigkeiten zu verbessern – da kommt ein so „unbedeutender“ Antrag einer „unbedeutenden“ Person auf Beibehaltungsgenehmigung nicht so recht …

In Australien haben Pioniere Grosses geleistet – in Deutschland kommt es nicht mehr allzu haeufig vor, dass man „Neuland“ betreten kann – wie gesagt: „Keine Ursache“ – und viel Glueck!

Nadya schrieb am 08.02.2012:

Hallo Petra,
meine Unterlagen sind eingereicht, jetzt muss ich nur noch 3 – 5 Monate warten, haha…

Hab im „Information for Commonwealth supported students“ booklet eine Passage gefunden wo ganz klar steht das man keine Unterstueztung bekommt ohne Citizenship und mir das raus kopiert und mit geschickt.
Ausserdem hab ich eine Kopie von meiner Course Application mitgeschickt, Lebenslauf mit haufenweise Gruenden warum ich die deutsche behalten muss und die australische brauch.

Ich bin gestern fuer Bachelor of Psychological Science angenommen worden. Allerdings muss ich nun warten bis ich meine Citicenship bekomme bevor ich mich einschreiben kann.

Wie weit bist du mit deiner Bewerbung fuer die Beibehaltung?

Petra schrieb am 13.02.2012:

Hi Nadya,
ich hab’s es noch nicht ganz fertig, aber hab mir fest vorgenommen, es diese Woche abzuschicken..
Oh, dann drueck ich Dir die Daumen, dass das schnell geht mit Citizenship..

Katrin schrieb am 25.02.2012:

hey dirk, (und an alle andren natürlich auch)!!!
ich hab mich gefragt warum du geschrieben hast dass es besonders kritisch ist die doppelte staatsbürgerschaft zu bekommen wenn man ein spouse-visa hat. mein partner ist australier und ich warte im moment auf meine permanent-residency-bestätigung (spouse visa). wenn ich die dann hab und meine paar jahre mit der PR hinter mir hab, würde ich auch gerne die doppelte staatsbürgerschaft beantragen. warum glaubst du dass es schwerer sein könnte mit einem spouse visa im gegensatz zu einem studenten-visa??? ich will die australische staatsbürgerschaft hauptsächlich weil ich wahrscheinlich für immer hier bleib aber trotzdem meine deutsche nicht verlieren will weil meine ganze restliche familie in deutschland lebt. ich brauche keine finanzielle unterstützung etc. Hab ich also genügend gründe australierin zu werden, bzw meine deutsche staatbürgerschaft zu behalten???
würd mich riesig auf antworten freuen!!!!
lg

Nadya schrieb am 25.02.2012:

Hallo Katrin,

die Schwierigkeit liegt darin dass du Greunde und Belege/Dokumente/Beweise darlegen musst warum es fuer dich unumgaenglich ist die australische Staatsbuergerschaft zu erhalten. Gruende wie: Waehlen zu duerfen oder fuer immer hier bleiben zu wollen reichen nicht. Fuer immer hierbleiben kannst du auch mit PR.

Ich hab meine Unterlagen fuer die Beibehaltungsgenehmigung vor 2 Wochen eingereicht mit der Begruendung dass ich finanzielle Hilfe vom Government benoetige um die Studiengebuehren zu finanzieren.
Als PR wird man zwar als Domestic student akzeptiert, aber nicht wenn es um die Studienkosten geht, da ist man ploetzlich wieder International Student und darf blechen. Um das zu umgehen muss man Citizenship haben.

Du hast ja noch ein paar Jahre Zeit, vielleicht aendert ja Angela die Staatsbuergerschaftsgesetze bis dahin, obwohl ich glaub dass die andere sorgen hat!!!
Oder du findest handfeste Gruende um australian citizen werden zu muessen.

Erstmal viel Glueck mit der PR, und dann weiterschaun.

Dirk schrieb am 27.02.2012:

Hallo Katrin,
ich hätte es nicht besser formulieren können als Nadya und es ist heute nicht einfacher als das was Stefan beschreibt. Es gibt ein Grundgesetz und das schliesst eine weitere, als die deutsche Staatsbürgerschaft, aus. Finanzielle Gründe – also sich Vorteile zu verschaffen – sind auch keine Gründe. Es muss zum einen eine ECHTE Begründung vorliegen, warum die Australische Staatsbürgerschaft notwendig ist – und wenn dies notwendig ist, dann muss man aber auch gleichzeitig ECHTE Gründe haben, warum man weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit benötigt (nicht einfach nur behalten will sondern warum sie noch benötigt wird). Wesentlich ist dabei auch, dass man seine Bindung an Deutschland nachweist – also dass man wieder zurückkehren will und das ist schwierig. Warum will man Australier sein wenn man doch nach Deutschland zurück will und warum reicht die Permanent Residency nicht aus. Und das möchte man nicht nur nett formuliert sondern auch nachgewiesen haben.
Wir waren mehrere, die diesen Nachweis gebracht haben aber wir brauchten auch beide Staatsangehörigkeiten und haben dies nachweisen können (über einen Zeitrahmen von 2 Jahren und fünf Personen). Partner haben es darüber dann einfach gehabt, wenn der Hauptantragssteller dies genehmigt bekam. Aber auch die Partnerschaft muss erst einmal wirklich über einen langen Zeitraum bestehen aber Beibehaltungsgenehmigung ist eine echte und beabsichtigte Hürde. Es ist und soll auch eine reine Sondergenehmigung bleiben.
Nicht wirklich nachvollziehbar aber so tickt die deutsche Regierung. Das Grundgesetz verbietet es sogar komplett.
Ich drück die Daumen. Es war ein toller Tag als ich die Beibehaltungsgenehmigung bekam und war auch die einzige echte Hürde/Schwierigkeit. Das australische Citizenship selber ist einfach zu bekommen. Man muss nur die Vorgaben erfüllen und den Test bestehen.

Johan schrieb am 28.02.2012:

Hi there,

ich bin erst seit fünf Monaten als Skilled Migrant in AUS (kriege, wenn ich hier 12 Monate innerhalb von drei Jahren Vollzeit gearbeitet habe, automatisch PR), habe aber dennoch einige, daher sehr theoretische Fragen:

a) Mir wurde erzählt, die PR laufe wieder aus und man verliere sie wieder, nachdem man damit AUS für > 2 Jahre den Rücken gekehrt habe. Hier steht nun, sie sei tatsächlich – nomen es omen – „PERMANENT“. Was stimmt?

Müsste ich die deutsche Staatsbürgerschaft in jedem Fall komplett ablegen, um
b) aus dem unseligen „Generationenvertrag“ heraus zu kommen (von dem ich bei meinem Renteneintritt in 32+x Jahren nichts mehr haben werde);
c) lediglich die australische (nämlich keine) Erbschaftssteuer zu zahlen?

Für Eure Antworten vielen Dank im voraus / thx in advance

Cheers

Yvonne schrieb am 28.02.2012:

Johan, permanent meint permanent. Hier leben seid entlichen Jahren tausende PR’s in Australia. Das einzige was Du beachten solltest ist, dass Du 5 Jahren nach Bewilligung des PR ein reentry Visum brauchst (bei Immi rechtzeitig beantragen), wenn Du zB nach Deutschland fliegst und dann wieder kommen willst. So ist das zumindestens bei mir.
Cheers

Nadya Hamdami schrieb am 29.02.2012:

Hallo Johan,

ich bin mir 99,9% sicher dass du die PR verlierst wenn du laenger als 2 Jahre, durchgehend, im Ausland lebst.
Aber das muesste man ja leicht googlen koennen.
Und das mit dem re-entry Visum was Yvonne beschrieben hat stimmt auf jeden Fall.

Zu b) und c): nicht wirklich ne Antwort.
Das einzige was ich weiss ist, dass man sich seine Rente von Deutschland nicht vorzeitig Auszahlen lassen kann. (Wuerde ja sonst jeder machen der Auswandert und die Rentenkassen waeren noch leerer als jetzt ; ) Daran hab ich natuerlich auch schon gedacht, retten was geht. Ein Freund von mir ist Beamter in Stuttgart, hat selbst 2 Staatsbuergerschaften und kennt sich mit dem ganzen Zeug recht gut aus, bzw. weiss wo er die Antworten aus erster Hand bekommt.

Worauf ich mich nicht verlassen wuerde, an deiner Stelle, ist dass mit dem „AUTOMATISCH“ PR bekommen. Hier geht in der Regel nix automatisch.
Kommt aber auch wieder drauf an ob sich deine Firma/Unternehmen darum kuemmert oder was die Situation ist. Mach dich da lieber genauer schlau.
Es sind schon Leute Deportiert worden die dachten es geht „Automatisch“ und sich um nix gekuemmert haben oder dachten der Arbeitgeber kuemmert sich um alles!!!

Viel GLueck

Yvonne schrieb am 29.02.2012:

Hallo Johan, hier ist ein Link wo Du Antworten zum PR und re-entry Visum bekommst: http://www.immi.gov.au/media/fact-sheets/95documents.htm

Johan schrieb am 01.03.2012:

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Mal sehen, ob ich alles richtig verstanden habe… Nachdem einem das PR bewilligt worden ist, kann man 5 Jahre raus und rein, ganz, wie man will. ABER…
nach Ablauf dieser 5 Jahre braucht man ein „Resident Return Visum“, um überhaupt wieder nach AUS einreisen zu können, und das RRV gibt es…
– für 3 Monate, solange man unter 2 Jahre PR hat, und…
– für 5 Jahre, nachdem man 2 Jahre mit PR im Land gewesen ist. Danach (bzw. innerhalb dieser Zeit) muss man in jedem Fall wieder nach Downunder und zwei neue Jahre „ansparen“, und für die 3 Monate muss man auch Gründe angeben, wie z.B. „Verwandter krank“ o.ä.

Die Aussies sind also im Grunde ziemlich aggressiv mit dem Entzug der Residency, wenn man nicht tatsächlich für immer bei ihnen bleiben will. Gibt es denn überhaupt einen gangbaren und praktikablen Weg, der de facto dazu führt, dass man wann immer man will in D (EU) und/oder AUS arbeiten kann, so wie es einem gerade passt? Geht ja eigentlich nur über „Doppelstaatsbürgerschaft ermogeln“, oder? Angenommen, man gibt die deutsche ganz auf, kann man dann etwa GAR nicht mehr in der Alten Welt arbeiten??? Wie gut kann man dann wieder „Deutscher“ werden?

Hatte damals von D aus immer intended, dass ich nach drei Jahren nach D zurück gehe, aber hier sagt mir JEDER, dass ich das eh nicht tun werde, oder es schnell bereuen, falls doch… Kann mich bisher mit dem Australian Suburbia Dream noch nicht so anfreunden. Historische Stadtkerne und „High Density Living“ sind doch soo schlecht nicht. Mal sehen, wie ich das in 2 1/2 Jahren beurteile.

Freilich geht das nicht automatisch mit der PR, ich muss sie schon beantragen, aber es geht damit dann recht schnell und preiswert, und ich werde mich automatisch dafür qualifiziert haben, was Teil der conditions meines jetzigen Visums ist.

Dirk schrieb am 02.03.2012:

Ich denke, dass kann man schlicht abkürzen. PR bedeutet, dass sich jemand entschließt auch permanent in einem Land zu leben und das möchten die Australier – auch auf Grund des Health Care Systems (Medicare) und Rentensystems sicherstellen. Ihr dürft nicht vergessen, der größte Teil der Einwanderer kommt aus wirtschaftlichen Gründen und eben meist aus dem asiatischen Raum – also ohne irgendeine Grundabsicherung – nach Australien. Australien ist purer Luxus und PR sichert einiges ab. Man kann das PR sehr schnell verlieren, wenn man den Sinn nicht ganz versteht – man muss dort leben. Wie lange und wie die Auflagen sind, kann sich innerhalb eines Jahres (und hat sich häufig) geändert. Überraschender Verlust des PR ist dann schnell möglich, wenn man im Ausland ist. Mein letzter Stand war – innerhalb eines Zeitrahmens von 5 Jahren – und das hängt nicht davon ab wie lange man ein PR hat oder was man macht – darf man, in Summe nicht länger als 2 Jahre im Ausland verbracht haben ansonsten wird das PR entzogen – was den Verfall des Resident Return einschliesst. Es mag sich geändert haben. Nur Citizen können frei reisen und im Ausland leben.
Persönlich halte ich die Regelungen für sehr gut und auch für sehr entspannt. Ich denke auch, man muss sich darüber im Klaren sein, wo man leben will. Man kann ja auch ohne PR immer nach Australien reisen – und will man dort arbeiten und leben war es – bis zur Finanzkrise – recht einfach auch ein „temporarly Visa“ zu erhalten. Ich kenne aber auch viele, die Citizenship haben und in Deutschland leben – einfach aus beruflichen Gründen – und fast jeder will auch irgendwann wieder zurück.

Theo schrieb am 09.03.2012:

hi an alle. weil das thema australien in ca. 1-2 Jahren nach meinem maschinenbau studium für mich sehr interessant wird und ich mich über alle möglichkeiten informiere will und auf dieses forum gestoßen bin, wollte ich paar sachen gleich mal fragen. wie merken die deutschen behörden, dass man zwei staatsbürgerschaften hat??? ich habe zwei, da ich als kleines kind mit meinen eltern nach deutschland kam und beide länder über meinen Status einen Disput hatten, beide behalten dürfen. Jetzt höre ich dass es per Grundgesetz nicht geht usw….Also ich reise in mein altes land mit meinem alten pass und in die eu zurück mit meinem deutschen pass! Also ohne jegliches visum… da es nicht der australische pass ist, interessiert mich wie die das merken? Bei mir hat noch keiner diesbezüglich nachgefragt!!! 20 Jahre schon.

Renee schrieb am 31.03.2012:

Hallo an alle,

ein paar Fragen und vielleicht antworten:

@Theo – kann es sein dass du (ohne es zu wissen) eine Ausnahmegenehmigung fuer den zweiten Pass hast? In Deutschland leben viele Menschen mit 2 Staatsbuergerschaften, z.B. wenn die Eltern Deutsche sind und du in USA geboren wurdest oder wenn ein Elternteil nicht Deutscher ist und du in Deutschland lebst. Kannst ja mal Deine Eltern fragen ob sie was machen mussten.

@Dirk & @ Johan:
Ich hatte das mit der PR so verstanden dass – solange ich in Australien bleibe – es egal ist ob mein „Resident Return Visa“ abgelaufen ist oder nicht. In Australien leben und arbeiten darf ich unbegrenzt. Nur rein und raus darf ich nur mit dem Visum. Vergleichbar zum Deutschen Reisepass, den ich ja auch nur dann verlaengere / neu beantrage wenn ich in’s Ausland reisen will.
Falls ich also aus Australien raus will und mein RRV abgeaufen ist bekomme ich ein neues, gueltig fuer 5 Jahre, ohne Probleme vorausgesetzt ich war mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren hier in Australien. Das verhindert dass ich permanent im Ausland lebe und das RRV bekomme.
Lasst mich wissen wenn ihr denkt das ist falsch 😉

@Kai
Mich wuerde interessieren was aus Deinem Antrag fuer Dual Citizenship geworden ist. Ich bin immernoch am abwaegen ob es Sinn macht / was fuer zwingende Gruende ich habe. Und alleine die Tatsache das ein RRV teurer ist als ein Australischer Pass laesst mich ueberlegen es denn doch zu tun …

Gruesse aus Far North Queensland

theo schrieb am 03.04.2012:

@renee

Ja ich darf zwei Staatsbürgerschaften haben, da meine Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben. Und ich dazu nicht in D geboren bin. Habe mich erkundigt beim Anwalt und der hat mir da ganz viel zu erklärt. Na ja wie auch immer eagl….

Aber etwas anderes, da ich bald mein Maschienenbaustudium fertig habe und gerne mal ein paar Jahre ins Ausland gehen würde kommt Australien für mich in Betracht. Gibt es hierzu irgend welche Anlaufstellen wo man sich informieren kann. Ich meine „hochwertige Infos“!? Kennt sich jemand da vor Ort etwas aus? Hat jemand da schon Erfahrungen?

Thomas schrieb am 01.02.2015:

Hallo, ich habe mich vor 2 Jahren selbststaendig gemacht. Kuerzlich hat jemand erwaehnt, dass ein weiterer Grund fuer die Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft eine eigene Firma sei, da man nur mit australischem Pass das Untermehmen als „100% Australian“ deklarieren koenne. Ist dies richtig? Leider konnte ich diese oder aehnliche Informationen auf der Konsulats- Seite nicht finden. Danke im Voraus!

nadia teinert schrieb am 29.09.2015:

Hallo, ich bin unsicher wie es bei mir steht. Bin in 1949 in Baden geboren, dann sind mein Eltern aus Dtld. nach AUS immigriert. Dann als „Kind“ war ich mit Eltern in 1956 als Australier naturalised. Wuchs in AUS auf, kam dann in 1972 nach Dtld., traf mein Mann, heiratete in 1974, meine 3 Soehne sind in Dtld. geboren und wurden auch als Aussies angemeldet d.h. sie haben BEIDE Staatsangehoerigkeiten. Bis jetzt gab es keine Probleme weil ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in mein AUS Pass habe. Da jetzt Rentnerin, wollte ich spontan mal verreisen, brauche aber als Aussie z.B. fuer Brasilien eine langwierige Visaantrag. Als D waere kein Problem – morgen hinfliegen!!. Ausserdem bin ich in D geboren, lebe hier seit ueber 43 Jahren und finde ich koennte berechtigt auch einen dt. Pass haben. Familienmitglieder wohnen noch in AUS und so besuche ich sie auch regelmaessig und will doch nicht mein AUS Pass aufgeben um den Dt. zu erhalten. Wie sieht es aus bei mir mit 2 Paesse.? Danke im voraus. nadia teinert

Lin schrieb am 29.11.2015:

Hallo an alle,

kennt jemand sich aus mit Argumenten zur BBG + welche Rechte ich bez. der doppelten Staatsangehörigkeit hätte, wenn einer meiner Eltern Australischer Staatsangehöriger ist, der andere deutsch und ich in Deutschland geboren bin (jetzt in Deutschland lebe und dann „pendeln“ will)

Danke für eine Antwort
Lin

Liam Wilson schrieb am 08.01.2016:

Gday mates,Ich bin seit meiner geburt deutscher und australiacher staatsbürger genau wie meine australische mutter,meine mutter hat gesagt das 2004 ein gesetz erlassen wurde weswegen es nur schwer möglich ist doppelte staatsbürger zu sein.Aber sogar nach der gesetzerlassung hab Ich keine der beiden staatsbürgerschaften verloren?!Ich würde aber gerne wissen warum das so ist?

Nadya Hamdami schrieb am 30.04.2016:

Hi Liam,
Die Gesetzesaenderung gilt fuer alle von dem datum wo das neue Gesetz in kraft tritt. Also alle die doppelte Staatsbuergerschaft vor 2004 erhalten haben behalten beide. Diejenigen die nach 2004 eine zweite haben wollen, haben entweder pech gehabt, oder brauchen gute Gruende warum sie die zweite brauchen.

Nadya Hamdami schrieb am 30.04.2016:

Kleine Erfolgsgeschichte:
Dank dieses Forums, und vor allem den super hilfreichen information von Petra Jung (post #10 in 2012), habe ich seit 26. Januar 2013 meine Deutsch-Australische doppelte Staatsbuergerschaft.

Ich werde versuchen hier oeffters rein zu schauen und anderen zu helfen wenn ich kann.

Vielen Dank & viel Glueck,
Nadya

Detlev schrieb am 05.05.2016:

Liam Wilson, erstmals Du hast doppelte Staatsbuergerschaft weil

A) Du bist in Australien geboren und Australische Staatsbuergerschaft ist in ersterliene mit dem Geburtsland verbunden. Denn viele PR’s, also ohne Australische Staatsbuergerschaft, haben hier Kinder bekommen und diese Kinder sind automatisch Australier wie die meinen zB. Ich war mit einer Neuseelaenderin verheirated und unsere 4 Kinder haben Anrecht auf 3 Paesse. Australisch durch Geburt, Neuseelaender durch meine ehemalige Frau und Deutsch durch mich.

B) Du bist Deutscher weil Dein Vater Deutscher Staatsbuerger ist, oder zumindenstens zur Zeit deiner Geburt gewesen ist und Deutsche Staatsbuergerschaft nicht mit Geburt in Deutschland verbunden ist denn es gibt viele Menschen die sind in Deutschland geboren, haben aber kein Deutsches Elternteil und haben somit kein Anrecht auf die Staatsbuergerschaft. Mann koennte eigentlich sagen das Deutsche Staatsbuergerschaft ‚Vererbt“ wird.

Noch wichtiger ist das deine Kinder auch automatisch die Deutsche Staatsbuergerschaft bekommen. Letztliche Gesetzesaenderungen besagen mittlerweile das Kinder wo 2 generationen in Folge schon nicht mehr in Deutschland geboren sind, besteht eine 12 monatige Frist in welcher die Geburt des Kindes mit dem Deutschen Konsulat gemeldet werden muss damit das Kind auch Deutsche Staatsangehoerigkeit hat. Also zB meine Tochter ist nicht in Deutschland geboren. Ihr kleiner Sohn (mein Enkel) hat auch jetzt automatisch Deutsche Staatsbuergerschaft. Wenn er eines Tages alt genug ist und Kinder hat, muss er wenn er will innerhalb von 12 monaten nach der Geburt diese mit dem Deutschen Konsulat anmelden oder sein Kind verliert das anrecht auf seine Deutsche Staatsbuergerschaft.

Und Nadja Hamdami, was Du schreibst ist so falsch. Ich weiss das es falsch ist da meine Freundin und Ich in 2009 eine kleine Tochter bekommen haben. Wir sind fuer letzte Weihnacht nach Deutschland und weil die Kleine automatisch Deutsch und Australier ist hat das Konsulat drauf hingewiesen das unter Internationalen Regeln ein Deutscher Staatsbuerger Europa mit einem Deutschen Pass ein und ausreisen muss und als Australier Australien mit einem Australischen Pass ein und ausreisen muss. Also haben wir zum gleichen Zeitpunkt wie Ich meinen neuen Pass beantragt habe (bin seit 1983 in Australien) auch denn Pass fuer meine jetzt 7 Jahre alte Tochter beantragt.

Anke schrieb am 01.08.2016:

Hey, ich weiss nicht, ob das oben schon erwaehnt wurde (ich hab nicht alle Kommentare gelesen) aber hab gerade gefunden dass man, solange man 20 Jahre im Land ist, Nicht nachweisen muss, warum man die Australische Staatsbuergerschaft „braucht“ – man kann dann ein „ausgepraegtes Integrationsbeduerfnis geltend machen“ – hat das jemand hier schon versucht? Ich werde es die Tage in die Wege leiten und hoffen, dass das klappt 🙂
Dank fuer all die hilfreichen Kommentare!

Dirk Hornheim schrieb am 02.12.2016:

Hallo Anke,
hast Du schon eine Nachricht von der deutschen Seite ueber das ausgepraegte Integrationsbeduerfnis, und wo hast Du diese Information her. Ich will die Beihaltung der deutschen Staatsbuergerschaft beantragen.Waere toll einige Info von dir zubekommen. Mein mobile:
0418 235 550. Ich bedanke mic schon im Voraus fuer deine Infos. Danke Dirk

Niko schrieb am 18.10.2018:

Hallo alle miteinander,
ich habe bereits die deutsche und noch eine andere europäische Staatsangehörigkeit und würde auch noch gerne australischer Staatsbürger werden. Wie findet Deutschland eigentlich überhaupt heraus, wenn ich die australische Staatsangehörigkeit beantrage? LG. Niko.

Nicole schrieb am 10.07.2019:

Hallo Ihr Lieben,
Ich bin 1982 in Australien geboren. Meine Eltern sind beide deutsch und waren lediglich ca 8 Monate in Australien um dort zu reisen.
Seither leben wir in Deutschland.
Mein australischer Reisepass ist seit meinem 3. Lebensjahr abgelaufen.
Ich besitze einen gültigen deutschen Reisepass.
Nun würde ich gerne einen neuen australischen Reisepass beantragen.
Nicht um auszuwandern, einfach nur um Ihn zu haben bevor es durch irgendwelche Gesetztesänderungen evtl. nicht mehr möglich ist.
Muss ich hierzu auch den BBG beantragen?
Oder wäre dies in meinem Fall hinfällig weil ich beide Staatsbürgerschaften von Geburt an habe und ja nicht neu beantrag?
In meinem deutschen Reisepass steht allerdings nur „deutsch“
Vielen lieben Dank für Eure Zeit
Viele liebe Grüße
Nicole

Johan schrieb am 16.02.2020:

@Nicole
Die Regelung auf Geburtsrecht, unter welche Du damals Australier wurde hat sich in 2005 geaendert da zu viele nach Australien kamen um ein Kind hier zu bekommen der dann AU wird. Jetzt muss die Mutter ein permanent Resident oder citizen sein, und damit muessen Deine Eltern sind wahsrscheinlich nicht hier und da Du damals dein Reisepass nicht verlaengert hast ist sie hinfaellig. Also Du kannst keine AU pass mehr beantragen. .

Ronald schrieb am 17.09.2020:

@Nicole,
ich bin 1963 in Australien geboren (lebte als Baby nur 6 Mon. in Australien) und habe erst 1987 zufällig bemerkt, das ich auch die australische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Wieso bemerkt? Weil ich 1983 kein Visum für Australien erhalten habe, sondern den Hinweis der australischen Botschaft, doch einfach den Pass zu beantragen. Hab ich dann sofort gemacht, nach ca. 6 Wochen hielt ich den australischen Pass in meine Händen und bin damit Doppelstaatler. Seitdem habe ich meinen deutschen Reisepass und den australischen Reisepass mehrfach verlängert. Immer ohne Probleme. Gruss Ronald

Michael Moeller schrieb am 18.04.2021:

hallo, ich lebe seit 2009 in aus mit PR, ich bekomme eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft in Deutschland, weiss einer ob ich die verlieren wuerde wenn ich die deutsche staatsbuergerschafft abgeben wuerde? danke..

Kommentar abgeben

Name
E-Mail
Website
Kommentar
 
  Beim Absenden des Kommentars werden die von dir eingegebenen Daten an australien-blogger.de gesendet und gespeichert. Weitere Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung. Durch Klick auf den Button “Absenden”, erklärst du dich damit einverstanden.
 

Themen auf Australien-Blogger

Alle Infos zu Work&Travel Australien Werbebanner Preisvergleich für Campervans Australien Inlandsflüge-billiger.de

Greyhound Australia Rabatt

Beiträge suchen

Persönliche Empfehlungen

Nach vielen Jahre in Australien habe ich einige Firmen und Personen kennengelernt, die sich darauf spezialisiert haben, Australien-Fans weiterzuhelfen und dies in meinen Augen besonders gut tun. Hier meine persönlichen Empfehlungen zu den Themen...

Kostenlose Checklisten

Australien-Blogger hat für dich kostenlose Checklisten erstellt, die du bestimmt gut gebrauchen kannst. Du kannst sie ganz einfach als PDF herunterladen:

Werbebanner Fernflüge nach Australien - Preisvergleich-Banner

Mehr auf unserer Australien-Wetter Übersicht


Australien-Blogger.de ist offizielle Empfehlung in den Reiseführern des Marco Polo Verlags:

Jetzt ist es offiziell: Wir sind anerkannter...


die höchste Auszeichnungsstufe von Tourism Australia.
Datenschutzerklärung | Cookieeinstellungen