Enthält Produktplatzierung
Wenn Sie bei einer australischen Behörde einen Antrag auf Berufsanerkennung oder einen Visumsantrag stellen möchten, so müssen Sie sich mit zwei Arten von Beglaubigungen auseinandersetzen.
Die Behörden erwarten zum einen „certified copies“, zum anderen „certified translations“.
In beiden Fällen handelt es sich um Beglaubigungen, die dahinter stehenden Verfahren und Bedeutungen sind aber völlig unterschiedlich.
Beglaubigte Kopien
Eine Kopie beglaubigen bedeutet, dass derjenige, der eine Kopie anfertigt, offiziell bestätigt, dass die Kopie formal mit dem Original übereinstimmt, von dem die Kopie angefertigt wurde.
In Deutschland sind das Amtspersonen, z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, aber auch Notare. Dazu zählt natürlich auch das australische Konsulat, das Beglaubigungen direkt in englischer Sprache ausstellt. Auch einige wenige deutsche Notare können und tun das in englischer Sprache.
In Australien gibt es zudem eine Vielzahl weiterer Personen oder Institutionen, die beglaubigte Kopien anfertigen können, und der autorisierte Kreis ist je nach Behörde, bei der Du Deinen Antrag stellst, unterschiedlich.
TRA zum Beispiel sieht folgenden Personenkreis vor: Juctices of the Peace, Notary Publics, lawyers / solicitors, Registered Migration Agents, Magistrates offices and (in some countries only – Police Officers and School Teachers or University professors.
Es ist also wichtig, die autorisierte Person oder Funktion zu finden, die es auch in Deutschland gibt (einen Friedensrichter z.B. gibt es in Deutschland nicht, und ein Universitätsprofessor wird nach deutschem Recht nicht zur Beglaubigung von Kopien berechtigt sein).
In der Regel sind die australischen Behörden mit Beglaubigungsstempeln der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zufrieden. Die meisten Behörden sind sogar mit einem Beglaubigungsstempel zufrieden, der ihnen in deutscher Sprache vorgelegt wird.
Eine Ausnahme bilden hier ADC, AMC und ANMC sowie alle anderen berufsanerkennenden Behörden für medizinische Berufe. Für diese Behörden ist es empfehlenswert, die Beglaubigungen gleich beim australischen Konsulat oder zumindest bei einem Notar einzuholen, der in englischer Sprache beglaubigt.
Die beglaubigten Kopien müssen nach den Richtlinien von AHPRA (Australian Health Practitioner Health Regulation Agency) angefertigt werden. Schon leichte Abweichungen von der vorgegebenen Form können zur Ablehnung des Antrags führen. Wichtig ist hier der vorgegebene Wortlaut für die Beglaubigung: “I have sighted the original document and certify this to be a true copy of the original“. Weitere Informationen finden Sie unter AHPRA.
Eine weitere Ausnahme bilden hier AITSL, Engineers Australia, ACS und AACA. Die Beglaubigung für diese Behörden sollte folgende Angaben enthalten:
- Unterschrift
- Datum
- Anschrift
- Telefonnummer
- Siegel
Enthält der Beglaubigungsstempel diese Angaben nicht oder nur teilweise, so ist es empfehlenswert, die fehlenden Details zu notieren und diese auf einem Aufkleber der Übersetzung handschriftlich beizufügen.
Für die o.a. Behörden ist es empfehlenswert, die beglaubigten Kopien vor der Übersetzung anfertigen zu lassen, damit der Beglaubigungsstempel mit übersetzt werden kann.
Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient dazu, Fälschungen von Dokumenten zu verhindern.
Beglaubigte Übersetzungen
Anders als bei der Beglaubigung einer Kopie handelt es sich bei der Beglaubigung einer Übersetzung nicht um eine formale, sondern um eine inhaltliche Beglaubigung. Der zur Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung qualifizierte und berechtigte Übersetzer bestätigt also, dass der Inhalt des Originals mit dem Inhalt der Übersetzung übereinstimmt.
Das erklärt auch, warum ein Übersetzer i.d.R. keine beglaubigten Kopien anfertigen darf.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland von bei einem Gericht zugelassen, d.h. beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Diese Übersetzungen sind, ebenso wie die NAATI-Übersetzungen, bei allen australischen Behörden anerkannt.
In Australien selbst dürfen alle von NAATI (National Accreditation Authority for Translators and Interpreters) zugelassenen Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen. (Siehe auch unser Artikel „Übersetzungen für Australien“) Auch diese sind bei allen australischen Behörden anerkannt.
Gerne gibt die jeweilige australische Behörde Auskunft, welche Anforderungen an die Übersetzung und an die Qualifikation des Übersetzers gestellt werden.
Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, Fälschungen von Inhalten zu verhindern.
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Die in diesem Artikel gemachten Angaben entsprechen dem Stand von November 2014.
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Über die Autorin
Ulrike Lechner ist öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin der englischen und französischen Sprache (Landgericht München II). Sie arbeitet seit mehreren Jahren unter anderem für Australien-Translation-Service (www.austs.de) und Germany-Translation-Service.de (www.germanyts.de).
Werbe-Hinweis: Dieser Artikel enthält Produktplatzierung also werbliche Kommunikation.
Andrea schrieb am 20.11.2014:
Hi,
Danke für die ausführliche Erklärung. Ich bin dabei, Unterlagen für das Visum zusammenzustellen und dabei gerade bei diesem Punkt hängen geblieben.
Was mir nicht klar ist: wenn ich beglaubigte Übersetzungen habe, muss ich dann trotzdem noch beglaubigte Kopien mit einreichen? Also Kopie UND Übersetzung? Beinhaltet die beglaubigte Übersetzung die Kopie also nicht?
Vielen Dank, wenn mir dies jemand beantworten könnte.
Gruss,
Andrea