Schon laenger wollte ich mich mal darueber informieren, welche Moeglichkeiten ich habe hier in Australien meine Stimme zur Bundestagswahl im September 2009 abzugeben. Wie sich herausstellte, ist es garnicht so einfach Informationen darueber zu finden und an einer sogenannten Briefwahl teilzunehmen.
Da ich nicht wusste, wer fuer eine Briefwahl verantwortlich ist, habe ich einfach mal danach gegoogelt. Auf der Website des Bundestags angelangt, fand ich nur diese allgemeine Info:
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 muss er dafür keine Gründe mehr angeben. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Also sehr viel schlauer war ich dadurch nicht. Weiteres Suchen blieb erfolglos. Ohne handfeste Infos darueber zu bekommen, an wen ich mich wenden kann, versucht ich es auf der Website des deutschen Konsulats in Australien. Leider war die Website extrem langsam und eine Suche nach „wahl“ oder „briefwahl“ funktionierte leider nicht: die Seite blieb haengen und zeigte nur eine weisse Seite.
Ich erinnerte mich dann, dass ich auf der Seite des Auswaertigen Amts schon frueher einige hilfreiche Infos zum Auswandern nach Australien gefunden hatte. Nachdem ich mich dort durch einige Unterseiten geklickt habe, kam ich auf die sogenannte „Serviceseite fuer deutsche Staatsangehoerige im Ausland„. Aber auch dort ergab meine Suche nach „wahl“ oder „briefwahl“ keine praktischen Infos, wie ich vorgehen sollte. Mit etwas Glueck sah ich dann einen Hinweis etwas weiter unten auf der Startseite „Wahltermine 2009“ und dann endlich ein Link „Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland“ (PDF-Datei!)
Dort wurde auch erstmal nur allgemein ueber die Wahlen gesprochen:
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschlandhaben, können in Deutschland an Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen. Die Teilnahme an deutschen Landtagswahlen sowie an deutschen Kommunalwahlen ist bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland ohne entsprechenden Wohnsitz in Deutschland in der Regel nicht möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Innenressorts der Länder. Die dauerhaft im EU-Ausland lebenden Deutschen können an den Kommunalwahlen ihres Aufenthaltslands teilnehmen.
Aber dann endlich etwas weiter unten konnte ich herausfinden, was ich eigentlich fuer eine Teilnahme tun muss:
Auf schriftlichen Antrag werden die im Ausland lebenden Deutschen in das vor jeder Wahl neu zu erstellende Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren (§§ 16 bis 18 BWO).
Der Antrag muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (6. September 2009) bei der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss ferner eine eidesstattliche Versicherung des Inhalts abgegeben werden, dass der Antragsteller wahlberechtigt ist und keinen anderen Antrag bei einer anderen Gemeinde auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat. Aufgrund der räumlichen Distanz zu der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland, wird der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zugleich als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (zur Briefwahl)
gewertet.
Mit dem Wahlschein werden mithin, soweit der Wahlberechtigte nicht ausdrücklich die Wahl vor dem Wahlvorstand wünscht, automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Wahl des nächsten Deutschen Bundestags nebst einem Merkblatt kann einige Monate vor der Wahl von der Internetseite des Bundeswahlleiters heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Bei Bedarf können schriftliche Exemplare des Antragsformulars bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter und bei den Kreiswahlleitern angefordert werden.
Alle Informationen finden Sie rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl auch noch einmal aktualisiert auf den Internetseiten Ihrer Botschaft, des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) sowie des Auswärtigen Amts
(http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlen.html).
Also um es nochmal kurz zu fassen: man muss einen schriftlichen Antrag auf die Teilnahme an den Wahlen bei der Gemeinde stellen, in der man zuletzt gemeldet war. Zusaetzlich muss man eine eidesstattliche Versicherung beilegen, die besagt, dass man wahlberechtigt ist und nur diese eine Stimme in dieser Gemeinde abgeben wird.
Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung meiner Gemeinde (Kleinblittersdorf im Saarland) schon ziemlich verdutzt und hilflos dreinschaute, als ich ihnen von meiner Auswanderung erzaehlte, rechne ich nicht damit, dass ich ohne Probleme einen solchen Antrag in den naechsten Wochen durchbekommen werde.
Es dauerte damals cirka 1 Monate um herauszufinden, was genau mit meinen Daten (wie Personalausweis, zustaendiges Finanzamt nach Auswanderung) in meiner Gemeine passiert, wenn ich auswandere. Die Beamten vor Ort haben darin leider keine Erfahrung. Wenn ich denen jetzt ein Brief mit einem Antrag zur Briefwahl aus Australien zuschicke, landet der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Stapel der Dokumente, die erst dann beantwortet werden, wenn man mal Zeit dafuer findet, entsprechende Antworten in den Verordnungen nachzulesen.
Fuer mich bleibt die Erkenntnis: a) Infos zur Wahl aus dem Ausland zu finden ist sehr schwierig b) es ist ein buerokratischer Kraftakt die Unterlagen zur Wahl zu bekommen und c) man sollte sich wohl 3-4 Monate vorher drum kuemmern (nur bloed, dass dann wahrscheinlich diese Infos noch garnicht zur Verfuegung gestanden haetten). 🙁
Eva in den USA schrieb am 20.08.2009:
Viel Glück mit deinem Antrag! Es ist alles gar nicht so wild, wenn man sich selbst gut informiert. Hol dir den Antrag aus dem Internet, fuell ihn aus und schick ihn mit der Post an die Gemeinde. Die muessen ihn eigentlich nur an den Bundeswahlleiter in Bonn weiterleiten, wo er bearbeitet wird. Ich stamme aus einem winzigen Kuhkaff in Bayern und bei mir hat es auch recht kurzfristig geklappt, nachdem ich der Beamtin per E-Mail erklaert habe, was zu tun ist.