Bevorstehende Änderung der Partner Visa

19.03.2019 Autor: - in Auswandern - keine Kommentare

Partner Australien
Antragsteller für Partner-Visa müssen entweder verheiratet, oder in einer sogenannten de-facto Beziehung mit einem australischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigen („Australian permanent resident“) sein.

Alle Anträge werden von der australischen Einwanderungsbehörde dahingehend überprüft, ob die jeweilige Beziehung „echt“, d.h. keine Scheinbeziehung zu Visa-Zwecken vorliegt. Hierbei werden unter anderem finanzielle und soziale Aspekte der Beziehung, Zusammenleben und Haushaltsführung sowie gemeinsame Zukunftsplanung geprüft. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Beziehung nicht immer ohne weiteres durch Beweisdokumente belegt werden kann. Eine gewissenhafte Vorbereitung der Anträge ist daher besonders wichtig.

Partner Visa-Anträge erfolgen grundsätzlich in einem 2-stufigen Verfahren. Zuerst wird ein temporäres Visum ausgestellt und 2 Jahre nach erster Antragstellung muss nochmals nachgewiesen werden, dass die Beziehung immer noch fortbesteht und alle Aspekte erfüllt werden. Wenn auch diese zweite Prüfung durch die Einwanderungsbehörde erfolgreich ist, wird schließlich ein Daueraufenthaltstitel ausgestellt. Sobald ein Daueraufenthaltstitel ausgestellt ist, kann die Beziehung auch theoretisch ohne Auswirkungen auf das Visum auseinander gehen.

Antragsteller, welche eine bereits länger andauernde Beziehung nachweisen können (sog. „Long term relationship“), können direkt einen Daueraufenthaltstitel beantragen, ohne die 2 jährige Wartezeit auf einem temporären Visum. Eine Beziehung wird als „Long term“ bewertet bei einer Dauer von mindestens 3 Jahren bzw. 2 Jahren wenn bereits ein Kind aus der Beziehung vorhanden ist.

Es gibt Optionen den Visumsantrag innerhalb oder außerhalb Australiens zu stellen. Da diese Art von Visa mitunter sehr lange Bearbeitungszeiten haben können, ist eine strategische Planung wann und wo der Antrag gestellt wird sehr wichtig, um möglichst rasch in Australien leben und arbeiten zu können.

Für Verlobte gibt es eine extra Visa-Klasse (sog „Prospective Marriage Visa“), welche es Antragstellern erlaubt nach Australien einzureisen und innerhalb von neun Monaten ihren australischen Partner zu heiraten. In weiterer Folge kann in Australien ein Partner Visum beantragt werden.

Grundsätzlich besteht der Antrag aus zwei Teilen, dem eigentlichen Visumsantrag und einem Sponsorship-Antrag des australischen Partners. Nach momentaner Rechtslage muss zuerst der Visumsantrag gestellt werden und anschließend kann der Sponsorship-Antrag eingebracht werden.

Im November 2018 wurde ein Gesetz erlassen („ Migration Amendments (Family Violence and Other Measures) Bill 2016”), wonach der Sponsorship-Antrag erst genehmigt sein muss bevor der eigentliche Visumsantrag gestellt werden kann. Wie genau dieses Gesetz umgesetzt werden wird und wann es in Kraft treten wird ist noch nicht bekannt.
Wird der Visumsantrag in Australien gestellt, erhält der Antragsteller mit Einbringung automatisch ein sogenanntes „Bridging Visa“, auf welchem er in Australien bleiben darf bis der Antrag bearbeitet ist.

In Zukunft könnte die Antragsplanung etwas komplizierter werden, da nicht abschätzbar ist wie lange die Bearbeitung von Sponsorship-Anträgen dauern wird. Insbesondere Antragsteller in Australien deren Visum kurz vor dem Ablauf steht könnten eventuell nicht wie bisher auf ein Bridging Visa wechseln, sondern müssten erst den Sponsorship-Antrag abwarten.

Lese auch Johannes weitere Artikel, z.B. zum Thema Skilled Independent Punktetest Visa und weitere Neuerungen im australischen Visa-System.

Dieser Artikel wurde von Australien-Blogger und Auswanderungs-Experten Johannes Kunz verfasst (Mag. iur (Law), University of Vienna; GCImmLaw, Griffith University).

Bild: CC0 Public Domain

    

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