In diesem Beitrag möchte ich einen kurzen Überblick zu den Visa-Optionen für Auswanderungswillige im Alter über 45 geben. Im Detail gibt zu allen Visa-Optionen zahlreiche Spielarten und jede mit ihren Eigenheiten.
Altersgrenze von 50 auf 45 herabgesetzt
Im Jahr 2017 wurde für einige Daueraufenthaltstitel für Fachkräfte die Altersgrenze von 50 auf 45 herabgesetzt. Ab dem 45sten Geburtstag stehen seither vielen Auswanderungswilligen wesentlich weniger Optionen zur Verfügung. Eine der Begründungen war die nunmehr etwas längere Dauer, für welche Fachkräfte bei voller Erwerbstätigkeit durch Steuerzahlungen Beiträge leisten.
Punktetest Visa für Fachkräfte können derzeit strikt nur bis zum 45sten Geburtstag beantragt werden. Auch Sponsorships durch australische Arbeitgeber für einen Daueraufenthaltstitel stehen nur mehr sehr eingeschränkt ab dem 45sten Geburtstag zur Verfügung. Weiters wurde 2018 das Investoren-Visa für Rentner – sog. „Investor Retirement Visa“ für Neuanträge geschlossen. Damit stehen vielen Antragstellern nur mehr Familien Visa oder Business- und Investoren Visa zur Verfügung.
Arbeitgeber-Sponsorhips ab 45
Bei Sponsorships für Daueraufenthaltstitel kann die Alterssperre von 45 aufgehoben werden, wenn Antragsteller bereits seit mindestens 3 Jahren bei einem Jahresgehalt von derzeit ca. AUD 150.000 bei dem australischen Arbeitgeber angestellt waren.
Business- und Investoren Visa
Bei dieser Visa – Gruppe liegt die Altersgrenze bei 55 bzw. bei Investitionen von mehreren Millionen AUD gibt es auch Optionen ganz ohne Altersgrenze. Zugänglich sind die Visa für erfolgreiche Unternehmer und Investoren, welche bereit sind entweder in Australien unternehmerisch tätig zu werden oder mindestens AUD 1.500.000 in Australien zu investieren.
Familien Visa
Familien Visa haben keine Altersgrenze und sind insbesondere relevant für Antragsteller, welche z.B. Kinder oder einen Partner mit australischer Staatsbürgerschaft oder einem Daueraufenthaltstitel haben.
Bei Visa-Klassen für Eltern gibt es 2 Hauptkategorien für Daueraufenthaltstitel: sog. „Contributory Parent Visa“ und „Non-Contributory Parent Visa“. Kurz umrissen, liegen die Hauptunterschiede darin, dass Contributory Parent Visa um ein vielfaches höhere Antragsgebühren haben, dafür aber wesentlich schneller bearbeitet werden. Bei allen Daueraufenthaltstiteln für Eltern spielt das Alter der Antragsteller eine große Rolle.
Antragsteller im Rentenalter
Antragsteller, welche bereits das australische Rentenalter (derzeit ca. der 56te Geburtstag) erreicht haben, können einen Visumsantrag in Australien stellen und das oftmals jahrelange Verfahren auch bereits in Australien abwarten. Dies macht in der Praxis oftmals einen großen Unterschied für Antragsteller. Eine Hürde bei Eltern Visa kann der sog. „Balance of Family Test“ darstellen, wonach mindestens 50% der Kinder der Antragsteller bereits in Australien leben müssen. Seit Juli 2019 gibt es auch ein temporäres Eltern Visum, welches auf bis zu 10 Jahre verlängert werden können und wobei kein „Balance of Family Test“ bestanden werden muss. Dieses Visum kann z.B. eine gute Zwischenlösung darstellen, bis z.B. der „Balance of Family Test“ bestanden werden kann oder das australische Rentenalter erreicht wird.
Dieser Artikel wurde von Australien-Blogger und Auswanderungs-Experten Johannes Kunz verfasst (Mag. iur (Law), University of Vienna; GCImmLaw, Griffith University).